Seit dem 17. Juni ist durch die Medien bekannt: Der Ministerrat hat Lockerungen beschlossen, auch bezüglich Gottesdiensten und Veranstaltungen. Dabei ist es uns als Gemeindeleitung wichtig, dass jeder für sich und andere weiterhin Verantwortung übernimmt und sich an die allgemeinen Abstandsgebote, die Mund-Nasen-Bedeckung und die Hygieneregeln hält.

Nach der ergänzten Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist es nun möglich, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet ist.

Bei privaten Zusammenkünften zu Hause (wie Hauskreise) gilt keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder eine zahlenmäßige Beschränkung. Allerdings richtet sich die Teilnehmerzahl nach dem jeweiligen Platzangebot, da ja der Mindestabstand gewahrt bleiben muss.

Für Gottesdienste gilt ab dem 22. Juni 2020 ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Metern statt bisher 2 Metern. Andere von einem absehbaren Teilnehmerkreis besuchte Veranstaltungen sind ab dem 22. Juni 2020 mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich.

Wir werden vorerst weiter zwei Gottesdienste um 09:30 Uhr und 11:00 Uhr am Sonntagmorgen anbieten und bitten weiterhin um eine vorherige Anmeldung unter der E-Mail: veranstaltungen@feg-nuernberg.de. Eine Zu- oder Absage erfolgt dann am Samstag, gegen 15:00 Uhr.