Wie ihr aus den Medien erfahren habt, gilt für den Monat September für unser Bundesland eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Darüber haben wir uns kürzlich als Gemeindeleitung beraten und möchten euch bitten, folgende Regelungen zur Kenntnis zu nehmen:
Alle bisherigen Beschränkungen nach dem Platzangebot bleiben. In unserem Fall bedeutet das pro Gottesdienst rund 120 Sitzplätze. Jeder, der keine Erkältungssymptome aufweist, darf also kommen. Die „3-G-Regelung“ für Geimpfte, Genesene und Getestete übernehmen wir nicht. Für ein solches Verfahren benötigen wir in der praktischen Durchführung einen größeren zeitlichen Vorlauf. Außerdem ist uns die sorgfältige Abwägung der unterschiedlichen Argumente wichtig. Zudem wird im Oktober bereits die Verordnung wieder neu besehen.
Den Hinweis in der Verordnung, dass statt der FFP2-Maske künftig eine medizinische Maske ausreichend ist, begrüßen wir sehr. So bitten wir darum, beim Gehen durch die Räume eine Maske zu tragen. Auf dem Sitzplatz kann die Maske generell im Gemeindehaus abgenommen werden.
Während des Singens im Gottesdienst entfällt die Maskenplicht.
Das Anmeldeverfahren für unsere Gottesdienste über die Internetseite bzw. über ChurchTools behalten wir bei, damit wir als Veranstalter den Überblick bezüglich der Platzkapazitäten behalten. Uns ist bewusst, dass der Verzicht auf die Einführung der „3-G-Regelung“ weiterhin eine Belastung aller ehrenamtlichen Mitarbeiter, die am Sonntagmorgen in den verschiedenen Aufgabenbereichen mitwirken, bedeutet. An dieser Stelle möchten wir ihnen nochmals herzlich für all ihr Liebe und ihr Engagement, damit die Gottesdienste stattfinden können, danken.